Hinweisgeberschutzgesetz
Schutz von hinweisgebenden Personen
Das sogenannte Whistleblower-Gesetz (Hinweisgeberschutzgesetz) verpflichtet uns, anonyme Hinweise bei Fehlverhalten der Organisation entgegenzunehmen und vertraulich zu behandeln.
Dieser Verpflichtung wollen wir angemessen nachkommen.
Gemeinsam mit weiteren Werken der Arbeitsgemeinschaft evangelikaler Missionen e.V. (AEM) wurde zu diesem Zweck eine Meldeplattform eingerichtet, unter der anonym Hinweise und Verstöße gemeldet werden können.